Die EUTB® berät und begleitet Menschen mit (möglichen) Behinderungen und ihre Familien.

Sie hilft Ihnen, sich in der Behördenvielfalt zurecht zu finden und begleitet Sie dabei.

Sie hilft Ihnen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Sie hilft Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen.

  • Alle Menschen mit Behinderungen

  • Alle Menschen mit chronischen Erkrankungen

  • Menschen, die krank sind und vielleicht bald behindert sein könnten

  • Angehörige

  • Mitarbeiter*innen im Auftrag einer Institution, Organisation oder Behörde

  • Unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern

  • Kostenlos

  • Bei Bedarf aufsuchend

  • Ergänzend zu bestehenden Angeboten

  • Peer Counseling → Sie können ebenfalls von Menschen mit Behinderungen beraten werden

  • Vertrauensvoll, der Schweigepflicht entsprechend

  • Respektvoll und wertschätzend

Die EUTB® berät zu allen Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe.

Diese können zum Beispiel sein:

  • Arbeit

  • Ausbildung

  • Bildung

  • Freizeit

  • Gesundheit

  • Hilfsmittelversorgung

  • Mobilität

  • Persönliche Assistenz

  • Persönliches Budget

  • Pflegeleistungen

  • Wohnen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert die EUTB® auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

  • Alles, was die EUTB® ausmacht, findet sich in diesem Leitbild wieder.